Seit diesem Jahr können Rentner bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen — die Aktivrente soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken, indem sie Anreize zum Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus setzt. Eine genaue Zielgruppenanalyse zeigt jedoch: Der größte Teil der Begünstigten hätte ohnehin weitergearbeitet, während die eigentliche Zielgruppe kaum erreicht wird — dazu kommen Ungleichbehandlung von Selbstständigen und ein steuerlicher Sonderstatus, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Seit diesem Jahr dürfen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Die sogenannte Aktivrente soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und Erfahrungswissen länger im Arbeitsmarkt halten. Politisch ist das ein nachvollziehbares Ziel, und auf den ersten Blick wirkt die Maßnahme wie ein Lehrbuchbeispiel für einen gut gemeinten Anreiz. Wer genauer hinschaut, stößt jedoch schnell auf ein Problem, das weit über die Aktivrente hinaus für jede Anreizgestaltung relevant ist: Ein Anreiz kann nur wirken, wenn er auf Menschen trifft, die überhaupt noch eine offene Entscheidung treffen. Genau das ist bei der Aktivrente nur bei einem kleinen Teil der Zielgruppe der Fall.
Um zu verstehen, warum die Aktivrente ihr Ziel verfehlen könnte, lohnt sich eine einfache Zielgruppenanalyse. Rentnerinnen und Rentner lassen sich grob in drei Gruppen einteilen, und der neue Steueranreiz wirkt auf jede davon anders.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liefert dazu aufschlussreiche Zahlen: Über 80 Prozent der Nicht-Erwerbstätigen geben an, bereits genug gearbeitet zu haben. Nur etwa jeder Zehnte hat überhaupt noch einen Beschäftigungswunsch. Das heißt im Klartext: Der Großteil der eigentlichen Zielgruppe hat die Entscheidung, nicht mehr zu arbeiten, längst getroffen – und zwar unabhängig von steuerlichen Rahmenbedingungen. Gesundheitliche Gründe, der Wunsch nach mehr Zeit für Familie und Hobbys oder schlicht das Gefühl, genug geleistet zu haben, wiegen hier deutlich schwerer als 2.000 Euro Steuerfreibetrag.
Das ist keine deutsche Besonderheit. Schweden hat bereits vor Jahren eine ähnliche Steuervergünstigung für Erwerbstätigkeit ab 65 Jahren eingeführt. Das Ergebnis der Evaluation: Die Beschäftigungsquote stieg um gerade einmal rund einen Prozentpunkt. Ein Anreiz, der auf eine bereits entschiedene Zielgruppe trifft, verpufft – unabhängig davon, wie großzügig er finanziell ausgestaltet ist. Das ist keine Frage der Anreizhöhe, sondern eine Frage der Anreizlogik.
Neben der grundsätzlichen Zielgruppenfrage weist die Aktivrente eine zweite Konstruktionsschwäche auf: Selbstständige sind von der Steuerfreiheit ausgeschlossen, obwohl sie im Ruhestand oft dieselbe Tätigkeit ausüben könnten wie angestellte Rentner. Ein Steuerberater im Ruhestand, der mandatsweise weiterarbeitet, profitiert nicht – sein ehemaliger angestellter Kollege, der denselben Auftrag als Angestellter erledigt, schon. Diese Ungleichbehandlung ist bereits politisch sichtbar geworden: Ein Verband hat mittlerweile über hunderttausend Unterschriften für eine Nachbesserung gesammelt.
Für Unternehmen ist dieser Punkt besonders interessant, weil er einen handfesten Umwandlungsanreiz schafft: Es kann sich für Betriebe und ehemalige Selbstständige lohnen, aus einer freien Mitarbeit ein Angestelltenverhältnis zu machen, allein um die Steuerfreiheit zu erschließen. Eine gut gemeinte Regelung erzeugt damit eine Verzerrung, die mit dem eigentlichen politischen Ziel – mehr Erwerbstätigkeit im Ruhestand – gar nichts mehr zu tun hat, sondern nur die rechtliche Form der Tätigkeit verändert.
Ein dritter Punkt betrifft die steuersystematische Behandlung. Bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt: Die Leistung selbst bleibt zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Bei der Aktivrente ist das anders – hier greift kein Progressionsvorbehalt. Eine Begründung, warum ausgerechnet dieser Zuverdienst besser gestellt wird als vergleichbare Leistungen, ist aus der Systematik heraus nicht ersichtlich. Für Führungskräfte, die selbst mit Vergütungs- und Anreizsystemen arbeiten, ist das ein lehrreiches Detail: Inkonsistenzen in der Ausgestaltung fallen Betroffenen und Beratern immer auf – und untergraben langfristig die Akzeptanz eines Systems, selbst wenn die Grundidee sinnvoll ist.
Bemerkenswert ist auch das Framing der Maßnahme. Die Deutsche Rentenversicherung sah sich genötigt klarzustellen, dass es sich bei der Aktivrente gar nicht um eine Rente im eigentlichen Sinne handelt, sondern um eine reine Steuerbefreiung auf Erwerbseinkommen. Der Name suggeriert dennoch eine neue, zusätzliche Rentenleistung – ein Begriff, der sich politisch deutlich besser verkaufen lässt als "Steuerfreibetrag für Erwerbseinkommen von Ruheständlern". Dieses Framing ist kein Nebenaspekt, sondern Teil der politischen Durchsetzungsstrategie: Ein positiv besetzter Name erzeugt Akzeptanz, unabhängig davon, wie treffend er die tatsächliche Wirkung der Maßnahme beschreibt. Auch das ist eine Lehre, die sich auf unternehmerische Anreizsysteme übertragen lässt – die Benennung eines Bonus- oder Prämienprogramms beeinflusst seine Wahrnehmung oft stärker als sein tatsächlicher Inhalt.
Was lässt sich aus der Aktivrente für die eigene Unternehmenspraxis lernen? Vor allem eines: Jeder Anreiz – ob steuerlich, finanziell oder in Form von Boni – sollte mit einer sauberen Zielgruppenanalyse beginnen. Die entscheidende Frage lautet nicht "Ist der Anreiz attraktiv genug?", sondern "Trifft der Anreiz überhaupt auf Menschen, die noch eine offene Entscheidung treffen?" Wer sich bereits festgelegt hat – ob für oder gegen eine Verhaltensweise –, lässt sich durch zusätzliche Anreize kaum noch bewegen. Das gilt für Rentner, die genug gearbeitet haben, ebenso wie für Mitarbeitende, die längst innerlich gekündigt haben, oder Kunden, die eine Kaufentscheidung bereits getroffen haben. Anreize wirken am stärksten dort, wo tatsächlich noch Entscheidungsspielraum besteht – und genau dort sollten sie gezielt ansetzen, statt breit und ungerichtet zu streuen.
Die Aktivrente zeigt exemplarisch, wie ein politisch nachvollziehbares Ziel an einer unzureichenden Zielgruppenanalyse scheitern kann. Von den drei betroffenen Gruppen profitiert die größte fast ausschließlich als Mitnahmeeffekt, während die eigentliche Zielgruppe der Nicht-Erwerbstätigen kaum erreicht wird. Hinzu kommen Ungleichbehandlungen und steuerliche Inkonsistenzen, die zusätzliche Verzerrungen erzeugen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die eigene Anreizsysteme gestalten – sei es in der Vergütung, im Vertrieb oder in der Kundenbindung – liefert dieser Fall ein klares Muster: Ohne Zielgruppenanalyse bleibt jeder Anreiz ein Glücksspiel mit dem eigenen Budget.
Wenn du wissen möchtest, ob deine eigenen Anreizsysteme tatsächlich bei den richtigen Menschen ansetzen – oder ob auch bei dir wertvolles Budget an bereits entschiedene Zielgruppen verpufft, bietet Anreizkompass ein strukturiertes Anreiz-Audit an. Schreib mir unter info@thomasgloekler.com für eine erste Einschätzung.