Anreizkompass · Folge 4

Der Verschiebebahnhof: Was der Bundeshaushalt 2027 jeder Führungskraft lehrt!

Der Kernhaushalt 2027 sieht rund 119 Mrd. € neue Schulden vor — das, was formal der Schuldenbremse unterliegt. Zählt man aber die Kredite aus den "Sondervermögen" für Infrastruktur, Klimaneutralität und Verteidigung dazu, die per Gesetz nicht unter die Schuldenbremse fallen, kommt man auf rund 200 Mrd. € Gesamtneuverschuldung — von denen nur noch 15 % überhaupt der Schuldenbremse unterliegen. Eine Fallstudie darüber, wie eine Kennzahl formal eingehalten und faktisch ausgehebelt wird, und was das mit Budgetgrenzen in jedem Unternehmen zu tun hat.

Ein Verschiebebahnhof mit gutem Ruf

Stell dir vor, du gibst deinem Unternehmen eine strikte Regel: Die Verschuldung darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Klingt vernünftig. Doch dann richtest du parallel drei Sondertöpfe ein, die per Definition nicht unter diese Regel fallen – und plötzlich läuft der Großteil deiner Kreditaufnahme über genau diese Töpfe. Formal hast du deine Regel eingehalten. Faktisch ist sie bedeutungslos geworden. Genau das passiert gerade im Bundeshaushalt 2027, und die Mechanik dahinter ist lehrreicher für Führungskräfte, als es auf den ersten Blick scheint.

119 Milliarden oder 200 Milliarden – eine Frage der Zählweise

Der Kernhaushalt 2027 sieht rund 119 Milliarden Euro neue Schulden vor. Das ist die Zahl, die formal der Schuldenbremse unterliegt und in den Schlagzeilen auftaucht. Rechnest du aber die Kredite aus den sogenannten Sondervermögen dazu – Extra-Fördertöpfe für Infrastruktur, Klimaneutralität und Verteidigung, die per Gesetz nicht unter die Schuldenbremse fallen – sowie die neue Ausnahme für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben oberhalb von einem Prozent der Wirtschaftsleistung, landest du bei rund 200 Milliarden Euro Gesamtneuverschuldung. Damit unterliegen nur noch etwa 33 Milliarden Euro, also gerade einmal 15 Prozent der tatsächlichen Neuverschuldung, überhaupt noch der Regel, die eigentlich die gesamte Verschuldung begrenzen sollte.

Wie aus einer harten Regel eine weiche wurde

In der Ökonomie gibt es dafür einen Begriff: die "weiche Budgetrestriktion". Eine Budgetgrenze wirkt nur dann disziplinierend, wenn alle Beteiligten fest davon ausgehen, dass sie tatsächlich hart ist – dass es kein Hintertürchen gibt. Sobald ein legaler Umgehungsweg existiert, verändert sich das Verhalten aller Akteure schlagartig, auch ohne dass irgendjemand die Regel bricht. Genau das lässt sich am Bundeshaushalt beobachten. Die Schuldenbremse selbst wurde nicht angetastet. Man hat lediglich definiert, was alles nicht mehr darunterfällt.

Diese Entwicklung kam nicht über Nacht. 2023 wollte die damalige Ampel-Regierung ungenutzte Kreditermächtigungen aus der Corona-Zeit in Höhe von rund 60 Milliarden Euro rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds umwidmen. Das Bundesverfassungsgericht stoppte dieses Vorhaben im November 2023, weil kein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der festgestellten Notlage – Corona – und der tatsächlichen Verwendung – Klimaschutz – bestand. Die eigentliche Lehre aus diesem Urteil hätte lauten können: Umgehungen unterlassen. Tatsächlich lautete sie offenbar: die nächste Umgehung gerichtsfest konstruieren. Im März 2025 wurde ein neues Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität über 500 Milliarden Euro beschlossen, diesmal sauber im Grundgesetz verankert – ergänzt um die zusätzliche Lockerung für Verteidigungsausgaben.

Geld kennt keine Aufkleber

Ein zentrales Prinzip, das die ganze Konstruktion durchschaubar macht, ist die Fungibilität von Geld. Wenn eine ohnehin geplante Investition plötzlich aus einem zweckgebundenen Sondertopf bezahlt wird, werden im regulären Haushalt automatisch Mittel frei – die dann für andere Zwecke verwendet werden können, auch für konsumtive statt investive Ausgaben. Der Zweckbindungs-Aufkleber auf dem Topf ändert daran nichts, denn Geld ist am Ende einfach Geld. Besonders kritisch wird es bei den 100 Milliarden Euro, die an die Bundesländer weitergereicht werden: Weil hier eine Zusätzlichkeitsklausel fehlt, können Länder ohnehin geplante Investitionen einfach umdeklarieren und die frei werdenden eigenen Mittel andernorts einsetzen.

Der ehemalige Präsident des Bundesrechnungshofs hat dafür den treffenden Begriff "Verschiebebahnhof" geprägt. Der Bundesrechnungshof bemängelt zudem, dass Sondervermögen in der Praxis deutlich weniger engmaschig kontrolliert werden als reguläre Haushaltsposten – unter anderem, weil sie als Gesamtpaket beschlossen und über viele Jahre abgerufen werden. Ein Beispiel aus der Praxis: ein Pauschalzuschuss an den Gesundheitsfonds ohne echten Verwendungsnachweis, finanziert aus einem Sondervermögen, das eigentlich für Infrastruktur und Klimaneutralität gedacht war.

Warum niemand ein Interesse daran hat, das zu stoppen

Bemerkenswert an dieser Konstruktion ist, dass sie praktisch allen politischen Lagern nützt. Die Union kann die Schuldenbremse formal als eingehalten präsentieren. Die SPD kann mehr Investitions- und Sozialausgaben finanzieren, ohne offiziell als Schuldenmacher dazustehen. Die Grünen wiederum sicherten sich im Gegenzug für ihre Zustimmung zum 500-Milliarden-Paket einen eigenen 100-Milliarden-Klimaschutz-Topf. Bemerkenswert ist das vor allem deshalb, weil dieselbe Unionsfraktion 2023 noch erfolgreich gegen die Umwidmung der Corona-Kredite geklagt hatte. Das zeigt: Es geht hier nicht um die charakterliche Verfehlung einer einzelnen Partei, sondern um ein strukturelles Anreizproblem, dem sich in diesem System kaum jemand entziehen kann.

Wenn die Kennzahl zum Ziel wird

Der britische Ökonom Charles Goodhart hat dafür einen Satz geprägt, der zum Grundprinzip der Anreiztheorie gehört: Sobald ein Maß zum Ziel wird, hört es auf, ein gutes Maß zu sein. Die Schuldenbremse wird als Kennzahl formal eingehalten – und deckt am Ende doch nur noch 33 von 200 Milliarden Euro echter Neuverschuldung ab. Das eigentliche Ziel, eine generationengerechte und tragfähige Finanzpolitik, wird komplett verfehlt, obwohl die Kennzahl selbst blitzsauber aussieht.

Und genau hier wird es für dich als Führungskraft relevant, denn dieses Muster begegnet dir garantiert auch in deinem eigenen Unternehmen. Ein Deckel aufs Marketing-Budget führt schnell dazu, dass Ausgaben plötzlich als Vertriebskosten oder als IT-Projekt verbucht werden. Ein Einstellungsstopp führt dazu, dass dieselbe Arbeit über teurere Freelancer-Verträge erledigt wird, die zwar nicht als Personalkosten zählen, am Ende aber oft deutlich mehr kosten. Und wird die Zahl gemeldeter Arbeitsunfälle zur zentralen Bonus-Kennzahl der Werksleitung, werden Vorfälle plötzlich nicht mehr gemeldet – statt tatsächlich vermieden zu werden.

Vier Prüffragen für dein eigenes Zahlenwerk

Wie schützt du dein Unternehmen vor dem eigenen Verschiebebahnhof? Aus der Analyse des Bundeshaushalts lassen sich vier konkrete Handlungsempfehlungen ableiten:

Fazit: Regeln sind nur so gut wie ihre Lücken

Der Bundeshaushalt 2027 ist ein Lehrstück darüber, wie eine gut gemeinte Regel durch geschickte Definitionsarbeit ausgehöhlt werden kann, ohne dass formal irgendjemand etwas Falsches tut. Für dich als Unternehmer oder Führungskraft liegt die eigentliche Lektion nicht in der Bewertung der Politik, sondern in der Selbstprüfung: Wo in deinem eigenen Zahlenwerk gibt es Sondertöpfe, Ausnahmeregelungen oder isolierte Kennzahlen, die genau dieselbe Verschiebedynamik erzeugen könnten? Wenn du diese Frage nicht aus dem Stand beantworten kannst, lohnt sich ein genauerer Blick.

Genau dafür bietet Anreizkompass das Anreiz-Audit an: eine systematische Analyse deiner internen Kennzahlen, Bonusstrukturen und Budgetregeln auf genau diese Art von blinden Flecken. Wenn du wissen willst, wo in deinem Unternehmen der nächste Verschiebebahnhof entstehen könnte, melde dich unter info@thomasgloekler.com.

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